Betriebsratsmitglieder können gewerkschaftlich organisiert sein, dennoch ist der Betriebsrat kein gewerkschaftliches oder politisches Organ, sondern agiert als Vertreter aller Mitarbeitenden, also auch den nicht gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
Die Gewerkschaft hat gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden eine wichtige Rolle und ist zuständig für die überregionale Tarifpolitik. Die Zuständigkeiten von Betriebsrat und Gewerkschaften unterscheiden sich von der Aufgabenstellung her erheblich.
Wir unterscheiden jedoch deutlich die lokale Arbeit als Betriebsrätin bzw. Betriebsrat, sowie die überregionale Tätigkeit als Gewerkschaftsmitglied. So gewährleisten wir eine unabhängige Interessenvertretung da uns beide Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Denn bei der ALfA sind auch Gewerkschaftsmitglieder vertreten.
Sprecht uns gerne an, wenn ihr mehr darüber erfahren möchtet.